Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat am 25. April 2017 in Berlin sein achtes Jahresgutachten „Chancen in der Krise: Zur Zukunft der Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa“ vorgestellt. 

Das Gutachten untersucht Fortschritte und Handlungsbedarf in der europäischen Migrations- und der deutschen Integrationspolitik. Dabei vermeidet es eine reine Krisenperspektive: Es richtet den Blick auch auf die Chancen, die sich aus der Krise ergeben – für Europa und für Deutschland.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Für einen Neustart in der EU-Flüchtlingspolitik brauchen wir ‚mehr Europa‘ und ein ‚anderes Europa‘ zugleich. Im Sinne eines ‚mehr Europa‘ unterstützt der SVR die derzeit von der EU-Kommission vorangetriebene Europäisierung der Asylpolitik in bestimmten Bereichen. Dazu gehören die Aufwertung der Grenzschutzagentur Frontex und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) ebenso wie die Bemühungen, eine einheitlichere Anwendung von vereinbarten EU-Regeln zur Flüchtlingsaufnahme durch die Mitgliedstaaten zu erreichen. Darüber hinaus spricht sich der SVR perspektivisch für eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer aus. Im Bereich Rückführung könnte die EU, wenn sie mit einer Stimme spricht, bei Verhandlungen mit den Herkunftsländern sowohl bei der geförderten Rückkehr als auch bei Abschiebungen bessere Lösungen erzielen als jeder Mitgliedstaat allein.
  • Ein bloßes ‚mehr Europa‘ reicht aber als Rezept zur Lösung der derzeitigen Krise der EU-Flüchtlingspolitik nicht aus. Die europäische Politik muss sich ändern. Im Bereich von Flucht und Asyl ist ein ‚anderes Europa‘ mit neuen Ideen erforderlich, die eine flexiblere Kooperation ermöglichen. Dies gilt v. a. für die Achillesferse der EU-Asylpolitik, den fehlenden Mechanismus einer innereuropäischen Verantwortungsteilung. Aus Sicht des SVR spricht viel dafür, die als Dublin-Regel bekannte Zuständigkeitsregel beizubehalten, wonach der Staat der Ersteinreise grundsätzlich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Unbedingt ergänzt werden muss diese Regel allerdings um einen Mechanismus der Verantwortungsteilung, der die Staaten an den EU-Außengrenzen, die aufgrund ihrer geografischen Lage besonders gefordert sind, nicht alleine lässt. Ein ‚anderes Europa‘ schlägt der SVR daher hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Verantwortungsteilung vor. Im Mittelpunkt stehen dabei an Bedingungen geknüpfte Freizügigkeitsrechte für anerkannte Flüchtlinge. Der SVR hat diese Idee im vorliegenden Gutachten weiterentwickelt und stellt dazu verschiedene Szenarien vor.
  • Für die Integration von Flüchtlingen sollten grundsätzlich keine Sonderprogramme geschaffen werden, sondern die vorhandenen Regelstrukturen genutzt werden. Beispielsweise sollten Schüler so bald wie möglich in regulären Schulklassen unterrichtet werden; ebenso sollten für die Berufsausbildung, die Nachqualifizierung und die Arbeitsmarktintegration die bewährten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik genutzt werden. Sonderprogramme sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein und sich auf unabwendbare besondere Bedarfe (z.B. im Bereich der Sprachförderung) beschränken.