Ein neu veröffentlichtes Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung betont den Gesetzgebungsbedarf für mehr Integration und Teilhabe. Die Autoren des Gutachtens Dr. Johannes Eichenhofer, stv. Vorsitzender von DeutschPlus, Farhad Dilmaghani, Vorsitzender von DeutschPlus, schlagen ein neues Staatsziel im Grundgesetz und ein Bundesteilhabegesetz vor. Das Gutachten erläutert beides detailliert und macht auch konkrete Umsetzungsvorschläge.

Darüber, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist, sind wir uns längst einig. Allerdings fehlt es gerade im Recht an Leitbildern für die Einwanderungsgesellschaft. Bereits im Sommer 2016 fragte Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Namensartikel "… muss die Integration von Einwanderern ein Staatsziel werden?"(den Namensartikel in der ZEIT findet ihr hier). Genau das fordert DeutschPlus. 

Johannes Eichenhofer erklärt im Interview mit der FES, warum Gesetzesänderungen wichtig und zielführend für eine verbesserte Integration und Teilhabe mit Einwanderungsgeschichte sind. Ein von allen Staatsgewalten zu beachtendes Staatsziel „Vielfalt und Integration“ würde auch ein stringenteres Vorgehen bei der Koordinierung der verschiedenen einfachgesetzlichen Integrationskonzepte mit sich bringen. „Es ist notwendig, kulturelle Vielfalt nicht nur anzuerkennen, sondern die Integration der Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch eine verstärkte Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Ressourcen zu verbessern“, so Gutachten-Autor Eichenhofer. 

Besonders bedeutsam sind Staatsziele, da sie Staat und Gesellschaft Orientierung vermitteln und gesellschaftliche Entwicklungen politisch wirksam in unserer Verfassung manifestieren. Gerade in Zeiten der Verunsicherung über den Umgang mit Migration und Integration ist es wichtig, grundlegende Weichenstellungen für Gesellschaft und Staat zu verankern und nicht immer wieder - unter Umständen gegenläufigen - politischen Konjunkturen auszusetzen. 

Darüber hinaus fordern die Gutachter ein Bundespartizipations- und -teilhabegesetz, dessen zentrales Ziel darin liege, die interkulturelle Öffnung der Bundesverwaltung selbst und ihrer Dienstleistungen entscheidend und verbindlich voranzubringen. „Der Staat muss mit gutem Beispiel voran gehen, um aus dem Einwanderungsland Deutschland eine Einwanderungsgesellschaft zu machen. Ohne ein Bundesteilhabegesetz wird sich eine echte interkulturelle Öffnung der Bundesverwaltung vermutlich noch Jahrzehnte hinziehen", erklärt Ko-Autor Farhad Dilmaghani.

Mit einem Staatsziel „Vielfalt und Integration“ (hier könnt ihr mehr dazu lesen) wird das Grundgesetz um eine wichtige Komponente ergänzt, die es im Zeitpunkt seines Inkrafttretens noch nicht enthalten konnte: Einer Grundlage des Zusammenlebens in der Einwanderungsgesellschaft. 

24. April 2017