Der Aufnahme neuer Staatsziele im Grundgesetz wird oftmals mit Zweifeln begegnet. Das war auch der Fall als im Jahre 1994 das Staatsziel "Umweltschutz" ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Daraus lässt sich lernen, dass ein politisches Anliegen in den Rang eines "Staatsziels" erhoben werden kann, wenn es auf eine Entwicklung Bezug nimmt, die die Gesellschaft grundlegend verändert.

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